"Ziel unseres Projektes ist es eine neue Methode im Arbeitsfeld der Bewährungshilfe zu etablieren, bei der durch den professionellen Einsatz eines Hundes die pro-sozialen Fähigkeiten und Ressourcen der Klientinnen und Klienten gefördert werden."
Sina Walter (links) und Stephanie Ginter betreuen seit 2020 das Projekt "Resozialisierungshelfer auf vier Pfoten"
Seit 2020 läuft im Bereich Bewährungshilfe ein Projekt zur tiergestützten Intervention: "Resozialisierungshelfer auf vier
Pfoten". Ziel ist, die pro-sozialen Fähigkeiten und Ressourcen der Klient*innen durch den professionellen Einsatz von Hunden zu
fördern. Der Fokus liegt auf Menschen, die Defizite in der Emotionsregulation aufweisen (Suchterkrankungen, psychischen Erkrankung,
Gewaltstraftaten etc.) und die von der Arbeit mit dem Hund besonders profitieren können. Von 2020 bis 2024 wurde das Vorhaben im
Rahmen eines Pilotprojektes getestet. Zunächst nur in der Einrichtung Reutlingen, dann landesweit. Aufgrund der vielversprechenden
Ergebnisse, wurde das Vorhaben ab 2025 als festes Angebot in die Beratungsleistung der BGBW integriert.
Entstehung des Projektes
Initiiert wurde das Projekt von Sina Walter und Stepahnie Ginter - zwei Mitarbeiterinnen der Einrichtung Reutlingen. Walter setzt sich
seit ihrem Studium mit der tiergestützten Intervention auseinander und widmete auch ihre Abschlussarbeit diesem Thema. Um eine
professionelle und qualifizierte Umsetzung zu garantieren, hat sie zudem eine Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte
Interventionen absolviert. Stephanie Ginter brachte ihren Hund schon vor dem Projekte viele Jahre mit zur Arbeit und erkannte, dass allein
die Anwesenheit eines Hundes positive Effekte in der Zusammenarbeit mit Klient*nnen erzielen konnten. Gemeinsam entstand die Idee, diese
Erkenntnisse in der BGBW einzubringen.
Was passiert bei der tiergestützten Intervention?
Sofern keine akuten Problemlagen vorliegen, wird stets mit dem Hund gearbeitet. Ein striktes Ablaufschema gibt es nicht - je nach
Zielsetzung und Stimmungslage (von Mensch und Tier), werden geeignete Übung ausgewählt. Die Übungen sollen die Klient*innen
unterstützen, sich selbst zu reflektieren - ihr Verhalten, ihre Handlungsmöglichkeiten, aber auch ihre Körpersprache. Auch
weitere Fähigkeiten werden trainiert, etwa Durchhaltevermögen, Impulskontrolle, Eigenmotivation und Selbstvertrauen.
Wie wurde das Pilotprojekt evaluiert?
Sowohl die Klient*innen als auch die Sozialarbeiter*innen haben nach jedem Treffen einen Fragebogen ausgefüllt. Dieser wurde
gemeinsam mit dem Zentralbereich Sozialarbeit erarbeitet und ist an die Themenbereiche des RRI
angelehnt. Alle sechs bis acht Wochen fanden zudem verpflichtende Treffen mit allen beteiligten Sozialarbeiter*innen statt. In den ersten
30 Minuten gaben die Projektleiterinnen theoretischen Input (ergänzend zu der Grundschulung, die eingangs alle durchlaufen mussten),
danach erfolgen gemeinsame Fallbesprechung. Zum Abschluss des Pilotprojektes erstellten Sina Walter und Stephanie Ginter einen umfassenden
Evaluationsbericht.
Welche Effekte hat die tiergestützte Intervention?
Das Fazit der Pilotphase fällt positiv aus: Die Integration von Hunden liefere in unterschiedlichen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen vielversprechende Ergebnisse. Zu nennen sind etwa Vertrauensaufbau, Selbstwahrnehmung und Reflexion, Kommunikationsförderung sowie Verbesserung der Handlungsstrategien. Gestützt werden die Aussagen nicht nur durch eigene Erhebungen, sondern auch durch eine Masterarbeit zum Projekt. Geschrieben hat sie unsere Mitarbeiterin Lara Kappel. Im Rahmen ihres Studiums „Psychosoziale Beratung in der Sozialen Arbeit“ befasste sie sich eingehend mit der Frage, wie tiergestützte Intervention in der Straffälligenhilfe wirken kann. Die Klienten stammten aus dem BGBW-Pilotprojekt „Resozialisierungshelfer auf vier Pfoten“.