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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
Service
Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
- Juli 2025
1 K 3/24 zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Donnerstag, 03.07.2025 |
09:00 Uhr |
88630 Pfullendorf, Kirchplatz 1, historischer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pfullendorf
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Pfullendorf |
2361 |
Landwirtschaftsfläche |
Unter Maria-Schray |
3.897 |
1430 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich hierbei um ein unbebautes landwirtschaftliches Grundstück, welches innerhalb des Flurbereinigungsgebietes Pfullendorf (L194) liegt. Der neue Bestand ist bereits gebildet (nunmehr Flst. 4444). In Teilen ist die Abgrenzung des neuen Flurstücks identisch mit den Flurstücken aus der Einlage. Die Größe hat sich unwesentlich geändert (nunmehr 3805 qm). (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Verkehrswert: |
10.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2545747151630, Az. 1 K 3/24 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen (Gutachten und Unterlagen) unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
