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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
Service
Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
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- November 2025
1 K 18/24
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 04.11.2025 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sigmaringen
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil |
Sondereigentums-Art |
SE-Nr. |
Blatt |
35,6/1000 |
Wohnung in der V. Ebene rechts |
33 |
533 |
an Grundstück
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Sigmaringen |
2720/31 |
Gebäude- und Freifläche |
Sonnenhalde 22, 24 |
5.082 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in der 5. Ebene, bestehend aus 6 Zimmer nebst Küche, Bad und Diele sowie einer Terrasse; Baujahr ca. 1974; Wohnfläche ca. 137 qm. Das Objekt wird eigengenutzt. Eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen war nicht möglich. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);;
Verkehrswert: |
270.000,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 05.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2545747310594, Az. 1 K 18/24 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
Beck
Rechtspfleger