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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
Service
Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
- Juli 2025
1 K 3/24 zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Donnerstag, 03.07.2025 |
09:00 Uhr |
88630 Pfullendorf, Kirchplatz 1, historischer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pfullendorf
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Pfullendorf |
2361 |
Landwirtschaftsfläche |
Unter Maria-Schray |
3.897 |
1430 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich hierbei um ein unbebautes landwirtschaftliches Grundstück, welches innerhalb des Flurbereinigungsgebietes Pfullendorf (L194) liegt. Der neue Bestand ist bereits gebildet (nunmehr Flst. 4444). In Teilen ist die Abgrenzung des neuen Flurstücks identisch mit den Flurstücken aus der Einlage. Die Größe hat sich unwesentlich geändert (nunmehr 3805 qm). (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Verkehrswert: |
10.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2545747151630, Az. 1 K 3/24 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen (Gutachten und Unterlagen) unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
1 K 21/24
- Der Termin vom 15.07.2025 wird aufgehoben.
2. Neuer Termin wird bestimmt wie folgt:
Terminsbestimmung:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 29.07.2025 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neufra
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Neufra |
1609/8 |
Gebäude- und Freifläche |
Jahnstraße 10 |
986 |
1462 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten freistehendes Einfamilienhaus und einer Doppelgarage. Das Untergeschoss besteht aus Heizungs-, Keller-, Hauswirtschafts- Hobby- und Abstellraum. Das Erdgeschoss besteht aus Schlaf- mit Ankleidezimmer, Bad, WC, Gästezimmer, Küche und Wohn/Essbereich und drei Balkone. Das Dachgeschoss besteht aus zwei Kinderzimmern, einem Spielzimmer, einem Abstellraum, Bad, WC, einer Loggia und einem Balkon. Im Dachgeschoss sind noch ausstehende Fertigstellungsarbeiten vorzunehmen. Das Objekt ist eigengenutzt. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Verkehrswert: |
630.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2545747175825, Az. 1 K 21/24 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
1 K 6/24 im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 15.07.2025 |
13:30 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Vilsingen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Vilsingen |
85/1 |
Gebäude- und Freifläche |
Dorfstraße 27 |
812 |
413 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Scheune, welches nicht oder nur geringfügig unterkellert ist. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Baujahr ca. 1900. Es konnte lediglich eine Außenbesichtigung durch den Sachverständigen vorgenommen werden. Das Gebäude ist von augenscheinlicher Begutachtung erheblich abgenutzt. Das Objekt wird eigengenutzt. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
Verkehrswert: |
130.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2545747175841, Az. 1 K 6/24 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
1 K 18/22 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Donnerstag, 17.07.2025 |
10:30 Uhr |
72477 Schwenningen, Sitzungssaal des Rathauses, Alte Pfarrstraße 9 |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schwenningen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Schwenningen |
3581 |
Gebäude- und Freifläche |
Heubergstraße 1 |
540 |
892 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Das im Jahr 1999/2000 erbaute Gebäude ist freistehend, eingeschossig,
unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss.
Die Einliegerwohnung umfasst eine Wohnfläche von rd. 69 m² und besteht aus einer Diele, Bad, Schlafen, Wohnen, Kochen/Essen und
einem Abstellraum.
Erdgeschoss und Dachgeschoss umfassen eine Wohnfläche von insgesamt 182 m².
Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau verbunden mit einem Restfertigungsstau. Das Objekt ist leerstehend.
(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
Verkehrswert: |
415.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.01.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2545747175833, Az. 1 K 18/22 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162