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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
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Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
- Dezember 2024
1 K 26/22 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Dienstag, 10.12.2024 |
11:00 Uhr |
88639 Wald, Von-Weckenstein-Straße 19, im Sitzungssaal (EG) des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wald
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Wald |
151/47 |
Gebäude- und Freifläche |
Jos-Beer-Straße 2 |
680 |
246 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein
Einfamilienhaus mit Doppelgarage, welches 1992 errichtet wurde und eine Wohnfläche von 107 m² aufweist. Das Grundstück wird
von der
Miteigentümerin selbst und alleine genutzt. Mietverhältnisse sind keine bekannt. Das Objekt konnte nicht von innen besichtigt
werden, die folgenden Angaben beruhen daher, durch Auskünften der Parteien und Aktenlage. Das Gebäude hat ein Satteldach, das
über die Doppelgarage reicht. Das Dachgeschoss ist vollausgebaut, das Untergeschoss ist teilausgebaut. Das Einfamilienhaus wurde auf
einem massiven Kellergeschoss errichtet. Das Kellergeschoss hat einen großen Treppenraum (Abstellraum), zwei unterschiedliche
Kellerräume und einem Heizraum mit Öllager. Das Erdgeschoss ist mit einem Windfang / Garderobe mit Gäste-WC, einer
Treppendiele, einem Wohn-Essbereich mit einer Wintergartenverglasung, einer Küche mit Speisekammer und einer Terrasse vor dem
Wohnbereich ausgestattet. Das Dachgeschoss ist unterteilt in einem Treppenflur, einem Bad mit Dusche, Wanne und zwei Waschbecken, mit zwei
Zimmer jeweils mit Zugang auf den Balkon und einem weiteren Zimmer. Der Zustand wird laut Gutachten des Sachverständigen als
bauzeitlich gut bezeichnet. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Verkehrswert: |
350.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747352298, Az. 1 K 26/22 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
1 K 10/23 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Dienstag, 10.12.2024 |
13:30 Uhr |
88630 Pfullendorf, Kirchplatz 1, historischer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pfullendorf
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil |
Sondereigentums-Art |
Blatt |
22,527/1.000 |
Wohnung im G von Haus C, mit Kellerraum u. Tiefgaragenstellplatz im UG, im Aufteilungsplan jew. Nr. 11 |
2121 |
an Grundstück
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Pfullendorf |
1770 |
Gebäude- und Freifläche |
Paul-Heilig-Straße 8, 8/1, 8/2 |
3.061 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss (Haus C), bestehend aus 2 Zimmer mit offener Diele, Bad mit WC, Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Ausgang zum Balkon nach Westen. Eine interne Wohnungstreppe führt zum ausgebauten Dachraum im Dachspitz. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum und ein offener Stellplatz in der Tiefgarage; Baujahr ca. 1994; Wohnfläche ca. 60 qm, leerstehend (Die Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Verkehrswert: |
130.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747352302, Az. 1 K 10/23 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
1 K 20/23 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Donnerstag, 19.12.2024 |
09:00 Uhr |
72501 Gammertingen, Hohenzollernstraße 5, Kleiner Schlosssaal im 1. OG des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Gammertingen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Gammertingen |
2580/2 |
Gebäude- und Freifläche |
Buchenweg 13 |
840 |
236 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Garage bebautes Grundstück. Das Baujahr wird fiktiv auf 1971 angesetzt. Die Wohnfläche beträgt rund 138 m², die Nutzfläche hat eine Größe von rund 85 m². Das Objekt ist derzeit nicht bewohnt. Das Untergeschoss besteht aus einem Vorraum, einer Dusche mit WC, einem Flur, 2 Zimmer, einem Öltankraum, einem Kellerraum, einem Abstellraum, einem Heizraum und besteht aus einer Wohnfläche von rund 25 m². Das Erdgeschoss ist unterteilt in einer Diele, einem WC, einer Küche, einem Wohn-Essbereich, einem Kinderzimmer, einem Bad mit Dusche und WC und einem Schlafzimmer. Die Wohnfläche beläuft sich dabei auf rund 113 m². Das Dachgeschoss weist einen Dachraum auf. Der bauliche Zustand ist normal, es besteht ein geringfügiger allgemeiner Renovierungsbedarf. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Verkehrswert: |
284.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747347487, Az. 1 K 20/23 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
1 K 16/22 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Donnerstag, 19.12.2024 |
10:30 Uhr |
72501 Gammertingen, Hohenzollernstraße 5, Kleiner Schlosssaal im 1. OG des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bronnen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Bronnen |
23/7 |
Gebäude- und Freifläche |
Ulmenweg 1 |
1.085 |
1240 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein
eingeschossiges, unterkellertes Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Garage. Das
freistehende Haus wurde gemäß Bauakte im Jahr 1968/1969 gebaut (fiktives Baujahr 1972). Die Wohnfläche umfasst rd. 140
m². Das Untergeschoss besteht aus einem Kellerraum, Waschküche, Heizraum, Öltankraum, Flur, Abstellraum, Geräteraum
sowie einem Hobbyraum. Das Erdgeschoss ist geteilt in einen Flur, Kinderzimmer, WC, Garderobe, Küche, Speisekammer, Esszimmer,
Wohnzimmer, Schlafzimmer und einem Balkon. Das Dachgeschoss umfasst einen Vorraum, Gastzimmer, WC, Vorraum und ein weiteres Zimmer.
Das Objekt ist nicht bewohnt. Es besteht ein erheblicher Renovierungsbedarf.
(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
Verkehrswert: |
238.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.10.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747347495, Az. 1 K 16/22 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
- Januar 2025
1 K 17/23 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Dienstag, 14.01.2025 |
10:00 Uhr |
88605 Meßkirch, Conradin-Kreutzer- Straße 1, Großer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Menningen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Menningen |
56 |
Gebäude- und Freifläche |
Gremlichstraße 7 |
1.265 |
445 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude mit Scheune und Stall, Schuppen, Wohnhaus. Das Objekt wird eigengenutzt. Das Erdgeschoss des Wohnhauses ist unterteilt in einem Flur, einem Büro, einem Wohnzimmer, einer Küche einem weiteren Zimmer, einem Bad und WC, sowie einem Abstellraum, einem Flur und einem Empfang. Das Obergeschoss hat insgesamt 6 Zimmer darunter einen Flur, sowie zwei Büros, einem Abstellraum, einer Teeküche und einem WC jeweils für Damen und Herren. Das (nicht ausgebaute) Dachgeschoss ist mit zwei Abstellräumen und einem Dachraum ausgestattet. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
Verkehrswert: |
230.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747361041, Az. 1 K 17/23 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Amtsgericht Sigmaringen
Telefon: 07571/1821-162
1 K 17/21 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 14.01.2025 |
14:30 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bingen
lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
1 |
Bingen |
2271 |
Landwirtschaftsfläche, Unland |
Siege |
1.157 |
1236 |
2 |
Bingen |
2271/1 |
Unland |
Siege |
245 |
1236 |
Lfd. Nr. Lfd. Nr. 1
Verkehrswert: |
1.671,55 € |
|
Lfd. Nr. 2
Verkehrswert: |
122,50 € |
|
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich hierbei um unbebaute landwirtschaftliche Grundstücke, welche innerhalb des Flurbereinigungsgebietes Bingen-Hitzkofen liegen. Eine vorläufige Besitzeinweisung in den neuen Bestand ist bereits am 01.11.2020 erfolgt. In weiten Teilen ist die Abgrenzung des neuen Flurstücks identisch mit den Flurstücken aus der Einlage. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr)
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.08.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es ist ein Flurbereinigungsverfahren beim Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamts Ravensburg anhängig.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747379189, Az. 1 K 17/21 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Amtsgericht Sigmaringen
Telefon: 07571/1821-162