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Hinweise  zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:

Service

Der Versteigerungstermin

Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.

Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:

www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848      





Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Ort

Donnerstag,

01.06.2023

09:00 Uhr

88605 Sauldorf, Hauptstraße 1/1, Feuerwehrhaus, Schulungs- und Sitzungssaal

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Sauldorf

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Sauldorf

1115

Gebäude- und Freifläche

Höfeweg 15

2.670

68

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich hierbei um ein Wohn- und Ökonomiegebäude. Das Wohnhaus ist teilunterkellert und zweigeschossig (EG + OG) mit Dachgeschoss, wobei das Dachgeschoss nicht ausgebaut ist.
Die baulichen Anlagen sind offenkundig schon seit längerem unbewohnt und unbeheizt, wobei hier ein großer Wasserschaden entstanden ist. Das Wohnhaus ist zudem vermüllt. Das Ursprungsgebäude wurde nach Aktenlage vor 1934 errichtet. Zwischenzeitlich erfolgten mehrfach Umnutzungen der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle, verbunden mit Um- und Ausbauten insbesondere im Wohnhausteil. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);

                                                                      

Verkehrswert:

155.000,00 €

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 18.08.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2345740000042, Az. 1 K 29/20 AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

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Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177







Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Ort

Dienstag,

06.06.2023

14:00 Uhr

72510 Stetten am kalten Markt, Schlosshof 1, Bürgersaal des Rathauses

 

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Stetten am kalten Markt

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

Blatt

81/1000

Wohnung m.Balkon im 2. OG des Geb.Europastraße 21 sowie Kellerraum i. UG dieses Geb. Auft.pl. Nr. 6

1826

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Stetten am kalten Markt

3143

Gebäude- und Freifläche

Europastraße 19, 21, 23

3.186

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung bestehend aus 4 Zimmer, Küche, Diele, Bad, WC, Balkon, Keller, 1 Abstellraum; Wohnfläche ca. 89 qm. Baujahr 1966, Modernisierung 2014. Das Objekt ist vermietet. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);

                                                                      

Verkehrswert:

150.000,00 €

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 19.08.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2345740000059, Az. 1 K 21/21 AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

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Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177

 






Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag,

06.06.2023

10:30 Uhr

II, Sitzungssaal

Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen

öffentlich versteigert werden:



Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Jungnau



Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Jungnau

1160/10

Gebäude- und Freifläche

Scheibenbergstraße 7

804

13



Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich hierbei um ein eingeschössiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Unterkellerung, welches am Ortsrand liegt.
Das Wohnhaus wurde 1972 erbaut, 1977 erfolgte ein Garagenanbau und 1996 eine Aufstockung der Garage sowie der Ausbau des Dachgeschosses.
Der Keller besteht aus einem Flur, Abstellräume (tlw. frühere Garage), Heizraum und Öltankraum.
Das Erdgeschoss umfasst einen Wohnraum vom 103 m², aufgeteilt in einen Windfang, WC, Essplatz, Küche, Wohnzimmer, 3 Zimmer und Bad.
Das Dachgeschoss umfasst eine Wohnfläche von 65 m².
Der bauliche Zustand ist befriedigend. Es besteht ein erheblicher Renovierungsbedarf.
Die Bewertung wurde lediglich durch eine äußere Augenscheinnahme und den amtlichen Planunterlagen durch den Sachverständigen vorgenommen. Das Objekt ist eigengenutzt.
(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
                                                                    



Verkehrswert:

91.000,00 €

 



Der Versteigerungsvermerk ist am 08.07.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben



Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2345740000018, Az. 1 K 13/21 AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de



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Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177





 



 

 


 


                                         




 

 



 




 


 


 


 

 





                                                                  


 

 



 




 


 





 


 


 


 


 


 


 


 




 



 



 



 











 


 



 




 



 



 



 






 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 



 



 

 

 

     

      

    

   

     


 

 

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