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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
Service
Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
- November 2022
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 08.11.2022 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stetten am kalten Markt
Hälftiger Miteigentumsanteil des Schuldners an
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Stetten am kalten Markt |
3427 |
Gebäude- und Freifläche |
Freiherr-Joachim-Straße 48 |
908 |
1377 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich lediglich um den hälftigen
Miteigentumsanteil des Schuldners an einem eingeschossigen, unterkellerten und freistehendem Einfamilienhaus, welches sich auf
einem Grundstück mit einer 908 m² Fläche befindet. Das Dachgeschoss wurde ausgebaut. Es befindet sich eine Doppelgarage auf
dem Grundstück. Baujahr 1996. Das Grundstück ist weder vermietet noch verpachtet. Allerdings erfolgt eine Eigennutzung durch den
Schuldner als Eigentümer des hälftigen Miteigentumsanteils. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr). Die andere
Miteigentumshälfte steht nicht zur Versteigerung an.
Verkehrswert: |
159.500,00 € |
(entspricht dem hälftigen Verkehrswert der gesamten Immobilie ) |
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.04.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Bitte achten Sie auf die derzeit geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
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Telefon: 07571/1821-0; Telefax: 07571/1821-177
- Dezember 2022
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Donnerstag, 15.12.2022 |
10:00 Uhr |
88630 Pfullendorf, Kirchplatz 1, historischer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pfullendorf
32,425/1000stel Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
Sondereigentums-Art |
Blatt |
Wohnung im Dachgeschoss von Haus C mit Kellerraum und Tiefgaragenstellplatz im UG - im Aufteilungsplan jeweils mit Nr. 8 Bezeichnet |
2118 |
an Grundstück
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Pfullendorf |
1770 |
Gebäude- und Freifläche |
Paul-Heilig-Straße 8, 8/1, 8/2 |
3.061 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung im Ober- bzw. Dachgeschoss (Haus C), bestehend aus 3 Zimmern mit einem Kellerraum und einem Tiefgaragenstellplatz im Untergeschoss; Baujahr ca. 1994; Wohnfläche ca. 66 qm, leerstehend. Eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen war nicht möglich. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);
Verkehrswert: |
160.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.08.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Bitte achten Sie auf die derzeit geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
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Telefon: 07571/1821-162; Telefax: 07571/1821-177
