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- März 2026
1 K 6/25 im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
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Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
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Dienstag, 24.03.2026 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stetten am kalten Markt-Glashütte
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Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
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Stetten am kalten Markt-Glashütte |
1008 |
Gebäude- und Freifläche |
Untere Dorfstraße 12 |
2.390 |
131 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Sachverständigen):
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um
ein Wohn- und Geschäftshaus bzw. vormaliges Gasthaus. Das Gebäude ist unterkellert; das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Zum
Objekt gehören zwei Schuppen und eine Garage. Durch den Sachverständigen konnte lediglich eine Außenbesichtigung vorgenommen
werden. Das Gebäude ist von augenscheinlicher Begutachtung erheblich abgenutzt. Das Objekt wird eigengenutzt. (Diese Angaben erfolgen
ohne Gewähr).;
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Verkehrswert: |
200.000,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 21.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2645747038554, Az. 1 K 6/25 AG Sigmaringen |
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Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Eine amtliche
Besichtigung des Objekts findet nicht statt.Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
1 K 19.23 im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
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Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
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Dienstag, 31.03.2026 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bingen
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
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lfd.Nr. |
ME-Anteil |
Sondereigentums-Art |
Blatt |
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1 |
23,80/1000 |
an Raumeigentum im EG im Aufteilungsplan jeweils mit Ziff. 5 bezeichnet |
905 |
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2 |
120,56/1000 |
an dem Restaurant und Nebenräumen+Wintergarten im EG im Aufteilungsplan jew. mit Ziff. 6 bezeichnet |
906 |
an Grundstück
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Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
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Bingen |
1691/2 |
Gebäude- und Freifläche |
Egelfinger Straße 11 |
2.785 |
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Bingen |
1691/3 |
Gebäude- und Freifläche |
Egelfinger Straße |
1.207 |
Lfd. Nr. 21 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss, bestehend aus einem Mehrzweckraum, Abstellraum und WC; Fläche ca. 45 qm, leerstehend. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
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Verkehrswert: |
75.000,00 € |
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Lfd. Nr. 32
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Sondereigentum besteht an einem Restaurant und Nebenräumen (Flur, WC-Personal, Lager, Schreibplatz, Garderobe, WC-Damen, WC-Herren, Küche, Windfang und Foyer) sowie einem Wintergarten; Fläche ca. 207 qm. Es besteht ein Sondernutzungsrecht an 16 Kfz-Stellplätzen, der Servicestation/Gartenterrasse, Rampe und Wasserfläche. Das Objekt ist derzeit ohne Nutzung; leerstehend. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
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Verkehrswert: |
135.000,00 € |
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davon entfällt auf Zubehör: |
10.000,00 € |
(Restauranteinrichtung) |
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2645747038587, Az. 1 K 19/23 AG Sigmaringen |
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Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt. Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

