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- Januar 2026
Der Termin ist aufgehoben - das Verfahren einstweilen eingestellt
2 K 12/17 im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
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Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
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Donnerstag, 15.01.2026 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Rengetsweiler
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lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
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1 |
Rengetsweiler |
346 |
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche |
Meerenmoos/Zollernstraße 55 |
45.441 |
179 |
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2 |
Rengetsweiler |
262 |
Landwirtschaftsfläche |
Randen |
5.332 |
179 |
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Sachverständigen):
Es handelt sich um ein
Außenbereichsgrundstück, welches mit landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bebaut ist. Hierbei handelt es sich um einem
eingeschossigen Schweinezuchtstall - derzeit genutzt als Freilaufstall für Großvieh und Kälberaufzucht nebst
Nebengebäude, welches mit dem vorgenannten Stall verbunden ist. Bei diesem Nebengebäude handelt es sich um einen ehemaligen
eingeschossigen leerstehenden Ferkelaufzuchtstall. Zudem befindet sich auf dem Grundstück eine eingeschossige landwirtschaftliche
Mehrzweckhalle mit einer Bruttogrundfläche von ca. 1.109 qm, welche als Futterlager und für Geräteeinstellung verwendet
wird. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);
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Verkehrswert: |
625.000,00 € |
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davon entfällt auf Zubehör: |
50.000,00 € |
(PV-Anlage) |
Lfd. Nr. 2
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Verkehrswert: |
18.700,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 24.04.2017 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2545747378525, Az. 2 K 12/17 AG Sigmaringen |
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Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
Der Termin ist augehoben - das Verfahren einstweilen eingestellt.
2 K 32/18 im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
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Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
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Donnerstag, 15.01.2026 |
13:30 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Walbertsweiler
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lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
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1 |
Walbertsweiler |
152/12 |
Gebäude- und Freifläche |
Im Oberdorf 9 |
1.212 |
290 |
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2 |
Walbertsweiler |
152/20 |
Gebäude- und Freifläche |
Im Oberdorf |
20 |
290 |
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Hier handelt es sich um ein Zweifamilienhaus. Die Erdgeschosswohnung ist vermietet; die Dachgeschosswohnung wird vom Eigentümer selbst genutzt. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr)
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Verkehrswert: |
490.000,00 € |
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Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Auf dem Grundstück befindet sich ein Wegekreuz. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr)
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Verkehrswert: |
400,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 17.12.2018 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2545747378533, Az. 1 K 32/18 AG Sigmaringen |
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Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162

