Suchfunktion

                                                        


  • Juli 2026


1 K 22.24  Der Termin ist aufgehoben. Die Zwangsversteigerung findet nicht statt!

 

   

  •  August 2026

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag,

11.08.2026

09:00 Uhr

II, Sitzungssaal

Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen

 öffentlich versteigert werden:

 Grundbucheintragung:

 Eingetragen im Grundbuch von Bingen

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Bingen

1697/4

Gebäude- und Freifläche

Egelfinger Straße 31

593

219

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein frei stehendes Einfamilienhaus. Das Gebäude wurde in eingeschossiger Bauweise errichtet. Das Dachgeschoss ist nicht ausbaufähig. Zudem ist das Gebäude vollständig unterkellert.

                                                                      

Verkehrswert:

175.000,00 €

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 26.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

 Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2645747201157, Az. 2 K 16/25 AG Sigmaringen

 Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

 


  •  September 2026

1 K 11.25 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag,

08.09.2026

10:00 Uhr

II, Sitzungssaal

Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen

 öffentlich versteigert werden:

 Grundbucheintragung:

 Eingetragen im Grundbuch von Stetten am kalten Markt

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

lfd.Nr.

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

Blatt

1

113/1000

Wohnung im UG -Aufteilungsplan Nr. 1

1561

2

322/1000

Wohnung im EG sowie d. zugeordneten Abstellraum im UG - Aufteilungsplan Nr. 2

1562

3

309/1000

Wohnung mit Balkon im OG sowie d. zugord. Abstellraum im UG - Aufteilungsplan Nr. 3

1563

4

246/1000

Wohnung im DG sowie d. zugeord. Abstellraum im UG - Aufteilungsplan Nr. 4

1564

5

5/1000

PKW-Stellplatz im Garagengebäude - Aufteilungsplan Nr. 6

1565

6

5/1000

PKW-Stellplatz im Garagengebäude - Aufteilungsplan Nr. 7

1566

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Stetten am kalten Markt

3440

Gebäude- und Freifläche

In der Breite 20

668

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um eine 2-Zimmer-Wohnung im UG in einem 4-Familienhaus, Baujahr ca. 1993 (Die Angaben erfolgen ohne Gewähr).;                                                              



Verkehrswert:

80.000,00 €

 

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich um eine 4-Zimmer-Wohnung im EG in einem 4-Familienhaus, Baujahr ca. 1993 (Die Angaben erfolgen ohne Gewähr).;                                                                      



Verkehrswert:

175.000,00 €

 

 Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich um eine 4-Zimmer-Wohnung im OG in einem 4-Familienhaus, Baujahr ca. 1993 (Die Angaben erfolgen ohne Gewähr).;                                                                    



Verkehrswert:

160.000,00 €

 

 Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich um eine 4-Zimmer-Wohnung im DG in einem 4-Familienhaus, Baujahr ca. 1993 (Die Angaben erfolgen ohne Gewähr).;                                                                     



Verkehrswert:

125.000,00 €

 

Lfd. Nr. 5

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich um eine Doppelgarage.;                                                                    



Verkehrswert:

5.000,00 €

 

Lfd. Nr. 6

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich um eine Doppelgarage.;                                                                     



Verkehrswert:

5.000,00 €

 

 Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

 Aufforderung: 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. 

Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2645747248400, Az. 1 K 11/25

AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.

Weitere Informationen (mit Gutachten) unter www.versteigerungspool.de


 


 

 


 

 

 

 


 



 



 


 




 


 

 



 



                                         




 

 


 




 



 



 



 

 




                                                                  



 

 


 




 



 





 



 



 



 



 



 



 



 




 


 


 


 











 



 




 




 


 


 


 




 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 


 

 

 

     

      

    

   

     


 

 

Fußleiste