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Hinweise  zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:

Service

Der Versteigerungstermin

Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.

Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:

www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848    

 

 


  • November 2025


1 K 18/24

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag,

04.11.2025

10:00 Uhr

II, Sitzungssaal

Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen

 öffentlich versteigert werden:

 Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Sigmaringen

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

SE-Nr.

Blatt

35,6/1000

Wohnung in der V. Ebene rechts

33

533

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Sigmaringen

2720/31

Gebäude- und Freifläche

Sonnenhalde 22, 24

5.082

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in der 5. Ebene, bestehend aus 6 Zimmer nebst Küche, Bad und Diele sowie einer Terrasse; Baujahr ca. 1974; Wohnfläche ca. 137 qm. Das Objekt wird eigengenutzt. Eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen war nicht möglich. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);;                                                                      

Verkehrswert:

270.000,00 €

 

 Der Versteigerungsvermerk ist am 05.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2545747310594, Az. 1 K 18/24 AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Telefon: 07571/1821-162

Beck

Rechtspfleger

 

  • Dezember 2025

1 K 15/24 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Ort

Donnerstag,

11.12.2025

09:00 Uhr

88630 Pfullendorf, Kirchplatz 1, historischer Sitzungssaal des Rathauses

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Aach-Linz

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Aach-Linz

99

Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche

Stockacher Straße 1

11.455

3362

2

Aach-Linz

1/18

Verkehrsfläche

Schwackenreute/Pfullendorf

5.362

3362

3

Aach-Linz

1/20

Landwirtschaftsfläche,Verkehrsfläche, Waldfläche

Auf der Haige

27.195

3362

4

Aach-Linz

100/5

Gebäude- und Freifläche

Stockacher Straße 2/1

3.573

3362

Eingetragen im Grundbuch von Pfullendorf

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

5

Pfullendorf

578

Gebäude- und Freifläche

St. Katharinenstraße 1

1.309

437

6

Pfullendorf

578/1

Gebäude- und Freifläche

St. Katharinenstraße

493

3775

 Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück bebaut mit einem leerstehenden Zweifamilienhaus (Bj. ca. 2010) mit einer Wohnfläche von ca. 334 qm, sowie einem Garagenanbau mit einer Nutzfläche von ca. 153 qm sowie einem Pferdestall (Bj. 1991) mit einer Nutzfläche von ca. 81 qm und einem Nebengebäude mit einer Nutzfläche von 63 qm. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).

                                                                      

Verkehrswert:

810.000,00 €

 

 Lfd. Nr. 2

Verkehrswert:

2.700,00 €

 

 Lfd. Nr. 3       

Verkehrswert:

26.000,00 €

 

Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück bebaut mit einer Scheune als Hauptgebäude (Bj. 1983) und dreischenkligen Pferdestallanbauten als Hofrandbebauung (Bj 1992). (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).

                                                                      

Verkehrswert:

85.000,00 €

 

Lfd. Nr. 5

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück bebaut mit dem ehemaligen Siechenhaus der Stadt Pfullendorf. Das Gebäude wird derzeit auf zwei Ebenen als Spielhalle genutzt. Das Gebäude (vermutl. Bj. 1527), dessen Fassaden vermutlich im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts nach Zeitgeschmack umgestaltet wurden, befindet sich im teilrenovierten Zustand, mit deutlichem Renovierungsstau. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).

                                                                      

Verkehrswert:

300.000,00 €

 

 Lfd. Nr. 6

Verkehrswert:

40.000,00 €

 

 Der Versteigerungsvermerk ist am 29.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

 Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2545747358178, Az. 1 K 15/24 AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Telefon: 07571/1821-162

Beck, Rechtspfleger 



1 K 33/18 im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 

Datum

Uhrzeit

Ort

Donnerstag,

18.12.2025

09:00 Uhr

88639 Wald, Von-Weckenstein-Straße 19, im Sitzungssaal (EG) des Rathauses

 öffentlich versteigert werden: 

Grundbucheintragung: 

Eingetragen im Grundbuch von Walbertsweiler

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Walbertsweiler

24

Landwirtschaftsfläche

Grundesch

133

80

2

Walbertsweiler

295

Landwirtschaftsfläche

Langenmannen

2.860

80

3

Walbertsweiler

292/1

Landwirtschaftsfläche

Breitenwiesen

12.276

80

4

Walbertsweiler

412

Landwirtschaftsfläche

Moosweisen

4.352

80

5

Walbertsweiler

370

Landwirtschaftsfläche

Berg

9.443

80

6

Walbertsweiler

584

Landwirtschaftsfläche/Verkehrsfläche

Neubruck

3.152

80

7

Walbertsweiler

562

Landwirtschaftsfläche

Stock- und Buchenäcker

12.468

80

8

Walbertsweiler

304

Landwirtschaftsfläche

Langenmannen

6.557

80

9

Walbertsweiler

502

Landwirtschaftsfläche

Mittelesch

6.418

80

10

Walbertsweiler

39/2

Gebäude- und Freifläche

Heidengasse 2

976

80

11

Walbertsweiler

292/3

Landwirtschaftsfläche

Breitenweisen

12.248

80

12

Walbertsweiler

292/4

Landwirtschaftsfläche

Breitenwiesen

4.652

80

13

Walbertsweiler

152/25

Landwirtschaftsfläche

Teichäcker

6.712

80

 

Walbertsweiler

152/1

Gebäude- und Freifläche

Im Oberdorf 5

2.339

80

Lfd. Nr. 1

Verkehrswert:

1.300,00 €

 

Lfd. Nr. 2 

Verkehrswert:

7.200,00 €

 

Lfd. Nr. 3       

Verkehrswert:

30.720,00 €

 

Lfd. Nr. 4       

Verkehrswert:

5.300,00 €

 

Lfd. Nr. 5       

Verkehrswert:

30.700,00 €

 

Lfd. Nr. 6:      

Verkehrswert:

10.000,00 €

 

Lfd. Nr. 7       

Verkehrswert:

40.500,00 €

 

Lfd. Nr. 8       

Verkehrswert:

16.400,00 €

 

Lfd. Nr. 9       

Verkehrswert:

20.500,00 €

 

Lfd. Nr. 10

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Gebäude mit landwirtschaftlicher Hofstelle, welches aus einem Wohnhausteil und mit einem Ökonomiegebäude besteht. Der Wohnhausteil ist derzeit vermietet. Der Ökonomieteil wird vom Eigentümer benutzt. (Die Angaben erfolgen ohne Gewähr).                                                                     



Verkehrswert:

215.000,00 €

 

Lfd. Nr. 11     

Verkehrswert:

30.600,00 €

 

Lfd. Nr. 12

Verkehrswert:

11.600,00 €

 

Lfd. Nr. 13

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Flst. 152/1 ist mit einer Feldscheune (Bj. ca. 1973) bebaut, welche als Maschinenhalle genutzt wird. Das Grundstück grenzt an die bebaute Umgebung an. Bei dem Flst. 152/25 handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche (Acker). Beide Flurstücke bilden (obwohl räumlich getrennt) ein Grundstück im Rechtssinne. (Die Angabe erfolgen ohne Gewähr).                                                                     



Verkehrswert:

235.800,00 €

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.12.2018 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2545747358160, Az. 1 K 33/18

AG Sigmaringen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.

Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.

Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Telefon: 07571/1821-162



 



 



 




 

 

 

 


 



 



 


 




 


 

 



 



                                         




 

 


 




 



 



 



 

 




                                                                  



 

 


 




 



 





 



 



 



 



 



 



 



 




 


 


 


 











 



 




 




 


 


 


 




 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


 


 

 

 

     

      

    

   

     


 

 

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