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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
Service
Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
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- November 2025
1 K 18/24
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
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Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
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Dienstag, 04.11.2025 |
10:00 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sigmaringen
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
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ME-Anteil |
Sondereigentums-Art |
SE-Nr. |
Blatt |
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35,6/1000 |
Wohnung in der V. Ebene rechts |
33 |
533 |
an Grundstück
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Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
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Sigmaringen |
2720/31 |
Gebäude- und Freifläche |
Sonnenhalde 22, 24 |
5.082 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in der 5. Ebene, bestehend aus 6 Zimmer nebst Küche, Bad und Diele sowie einer Terrasse; Baujahr ca. 1974; Wohnfläche ca. 137 qm. Das Objekt wird eigengenutzt. Eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen war nicht möglich. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr);;
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Verkehrswert: |
270.000,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 05.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2545747310594, Az. 1 K 18/24 AG Sigmaringen |
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Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
Beck
Rechtspfleger
- Dezember 2025
1 K 15/24 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
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Datum |
Uhrzeit |
Ort |
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Donnerstag, 11.12.2025 |
09:00 Uhr |
88630 Pfullendorf, Kirchplatz 1, historischer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Aach-Linz
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lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
|
1 |
Aach-Linz |
99 |
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche |
Stockacher Straße 1 |
11.455 |
3362 |
|
2 |
Aach-Linz |
1/18 |
Verkehrsfläche |
Schwackenreute/Pfullendorf |
5.362 |
3362 |
|
3 |
Aach-Linz |
1/20 |
Landwirtschaftsfläche,Verkehrsfläche, Waldfläche |
Auf der Haige |
27.195 |
3362 |
|
4 |
Aach-Linz |
100/5 |
Gebäude- und Freifläche |
Stockacher Straße 2/1 |
3.573 |
3362 |
Eingetragen im Grundbuch von Pfullendorf
|
lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
|
5 |
Pfullendorf |
578 |
Gebäude- und Freifläche |
St. Katharinenstraße 1 |
1.309 |
437 |
|
6 |
Pfullendorf |
578/1 |
Gebäude- und Freifläche |
St. Katharinenstraße |
493 |
3775 |
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück bebaut mit einem
leerstehenden Zweifamilienhaus (Bj. ca. 2010) mit einer Wohnfläche von ca. 334 qm, sowie einem Garagenanbau mit einer Nutzfläche
von ca. 153 qm sowie einem Pferdestall (Bj. 1991) mit einer Nutzfläche von ca. 81 qm und einem Nebengebäude mit einer
Nutzfläche von 63 qm. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
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Verkehrswert: |
810.000,00 € |
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Lfd. Nr. 2
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Verkehrswert: |
2.700,00 € |
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Lfd. Nr. 3
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Verkehrswert: |
26.000,00 € |
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Lfd. Nr. 4
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück bebaut mit einer Scheune als
Hauptgebäude (Bj. 1983) und dreischenkligen Pferdestallanbauten als Hofrandbebauung (Bj 1992). (Diese Angaben erfolgen ohne
Gewähr).
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Verkehrswert: |
85.000,00 € |
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Lfd. Nr. 5
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Grundstück bebaut mit dem ehemaligen
Siechenhaus der Stadt Pfullendorf. Das Gebäude wird derzeit auf zwei Ebenen als Spielhalle genutzt. Das Gebäude (vermutl. Bj.
1527), dessen Fassaden vermutlich im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts nach Zeitgeschmack umgestaltet wurden, befindet sich im
teilrenovierten Zustand, mit deutlichem Renovierungsstau. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).
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Verkehrswert: |
300.000,00 € |
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Lfd. Nr. 6
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Verkehrswert: |
40.000,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 29.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2545747358178, Az. 1 K 15/24 AG Sigmaringen |
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Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162
Beck, Rechtspfleger
1 K 33/18 im Wege der Zwangsvollstreckung soll
am
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Datum |
Uhrzeit |
Ort |
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Donnerstag, 18.12.2025 |
09:00 Uhr |
88639 Wald, Von-Weckenstein-Straße 19, im Sitzungssaal (EG) des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Walbertsweiler
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lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
|
1 |
Walbertsweiler |
24 |
Landwirtschaftsfläche |
Grundesch |
133 |
80 |
|
2 |
Walbertsweiler |
295 |
Landwirtschaftsfläche |
Langenmannen |
2.860 |
80 |
|
3 |
Walbertsweiler |
292/1 |
Landwirtschaftsfläche |
Breitenwiesen |
12.276 |
80 |
|
4 |
Walbertsweiler |
412 |
Landwirtschaftsfläche |
Moosweisen |
4.352 |
80 |
|
5 |
Walbertsweiler |
370 |
Landwirtschaftsfläche |
Berg |
9.443 |
80 |
|
6 |
Walbertsweiler |
584 |
Landwirtschaftsfläche/Verkehrsfläche |
Neubruck |
3.152 |
80 |
|
7 |
Walbertsweiler |
562 |
Landwirtschaftsfläche |
Stock- und Buchenäcker |
12.468 |
80 |
|
8 |
Walbertsweiler |
304 |
Landwirtschaftsfläche |
Langenmannen |
6.557 |
80 |
|
9 |
Walbertsweiler |
502 |
Landwirtschaftsfläche |
Mittelesch |
6.418 |
80 |
|
10 |
Walbertsweiler |
39/2 |
Gebäude- und Freifläche |
Heidengasse 2 |
976 |
80 |
|
11 |
Walbertsweiler |
292/3 |
Landwirtschaftsfläche |
Breitenweisen |
12.248 |
80 |
|
12 |
Walbertsweiler |
292/4 |
Landwirtschaftsfläche |
Breitenwiesen |
4.652 |
80 |
|
13 |
Walbertsweiler |
152/25 |
Landwirtschaftsfläche |
Teichäcker |
6.712 |
80 |
|
|
Walbertsweiler |
152/1 |
Gebäude- und Freifläche |
Im Oberdorf 5 |
2.339 |
80 |
Lfd. Nr. 1
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Verkehrswert: |
1.300,00 € |
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Lfd. Nr. 2
|
Verkehrswert: |
7.200,00 € |
|
Lfd. Nr. 3
|
Verkehrswert: |
30.720,00 € |
|
Lfd. Nr. 4
|
Verkehrswert: |
5.300,00 € |
|
Lfd. Nr. 5
|
Verkehrswert: |
30.700,00 € |
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Lfd. Nr. 6:
|
Verkehrswert: |
10.000,00 € |
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Lfd. Nr. 7
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Verkehrswert: |
40.500,00 € |
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Lfd. Nr. 8
|
Verkehrswert: |
16.400,00 € |
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Lfd. Nr. 9
|
Verkehrswert: |
20.500,00 € |
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Lfd. Nr. 10
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Gebäude mit
landwirtschaftlicher Hofstelle, welches aus einem Wohnhausteil und mit einem Ökonomiegebäude besteht. Der Wohnhausteil ist
derzeit vermietet. Der Ökonomieteil wird vom Eigentümer benutzt. (Die Angaben erfolgen ohne Gewähr).
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Verkehrswert: |
215.000,00 € |
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Lfd. Nr. 11
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Verkehrswert: |
30.600,00 € |
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Lfd. Nr. 12
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Verkehrswert: |
11.600,00 € |
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Lfd. Nr. 13
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Sachverständigen):
Das Flst. 152/1 ist mit einer Feldscheune (Bj.
ca. 1973) bebaut, welche als Maschinenhalle genutzt wird. Das Grundstück grenzt an die bebaute Umgebung an. Bei dem Flst. 152/25
handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche (Acker). Beide Flurstücke bilden (obwohl räumlich getrennt) ein
Grundstück im Rechtssinne. (Die Angabe erfolgen ohne Gewähr).
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Verkehrswert: |
235.800,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 17.12.2018 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2545747358160, Az. 1 K 33/18 AG Sigmaringen |
|
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162

