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Hinweise zum Verfahrensablauf erhalten sie unter:
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Allgemeine Information-Zwangsversteigerung-
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht.
Interessenten können direkt alle relevanten Informationen, inklusive der Gutachten einsehen unter:
www.versteigerungspool.de/amtsgericht/sigmaringen.92848
- Dezember 2024
1 K 20/23 - Der Termin vom 19.12.2024 ist aufgehoben!
- Januar 2025
1 K 17/23 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Dienstag, 14.01.2025 |
10:00 Uhr |
88605 Meßkirch, Conradin-Kreutzer- Straße 1, Großer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Menningen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Menningen |
56 |
Gebäude- und Freifläche |
Gremlichstraße 7 |
1.265 |
445 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude mit Scheune und Stall, Schuppen, Wohnhaus. Das Objekt wird eigengenutzt. Das Erdgeschoss des Wohnhauses ist unterteilt in einem Flur, einem Büro, einem Wohnzimmer, einer Küche einem weiteren Zimmer, einem Bad und WC, sowie einem Abstellraum, einem Flur und einem Empfang. Das Obergeschoss hat insgesamt 6 Zimmer darunter einen Flur, sowie zwei Büros, einem Abstellraum, einer Teeküche und einem WC jeweils für Damen und Herren. Das (nicht ausgebaute) Dachgeschoss ist mit zwei Abstellräumen und einem Dachraum ausgestattet. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
Verkehrswert: |
230.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747361041, Az. 1 K 17/23 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Amtsgericht Sigmaringen
Telefon: 07571/1821-162
1 K 17/21 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Dienstag, 14.01.2025 |
14:30 Uhr |
II, Sitzungssaal |
Amtsgericht Sigmaringen, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bingen
lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
1 |
Bingen |
2271 |
Landwirtschaftsfläche, Unland |
Siege |
1.157 |
1236 |
2 |
Bingen |
2271/1 |
Unland |
Siege |
245 |
1236 |
Lfd. Nr. Lfd. Nr. 1
Verkehrswert: |
1.671,55 € |
|
Lfd. Nr. 2
Verkehrswert: |
122,50 € |
|
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich hierbei um unbebaute landwirtschaftliche Grundstücke, welche innerhalb des Flurbereinigungsgebietes Bingen-Hitzkofen liegen. Eine vorläufige Besitzeinweisung in den neuen Bestand ist bereits am 01.11.2020 erfolgt. In weiten Teilen ist die Abgrenzung des neuen Flurstücks identisch mit den Flurstücken aus der Einlage. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr)
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.08.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Es ist ein Flurbereinigungsverfahren beim Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamts Ravensburg anhängig.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747379189, Az. 1 K 17/21 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Amtsgericht Sigmaringen
Telefon: 07571/1821-162
- Februar 2025
1 K 12/21 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Dienstag, 18.02.2025 |
09:00 Uhr |
88630 Pfullendorf, Kirchplatz 1, historischer Sitzungssaal des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pfullendorf
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Pfullendorf |
332 |
Gebäude- und Freifläche |
Konrad-Heilig-Straße 7 |
429 |
4382 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Es handelt sich um eine zweigeschossige, voll unterkellerte Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Gebäude wurde mit einem eingeschossigen Anbau, nicht unterkellert, erweitert. Das Gebäude ist untergliedert in eine 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss und eine 5-Zimmer-Wohnung, die sich über das Obergeschoss und die zwei Dachgeschosse erstreckt. Der Abbau ist untergliedert in eine Garage, heute Abstellraum, und ein Bad/WC, zugehörig zur Wohnung im EG. Es besteht zwischen dem Erd- und dem Obergeschoss kein räumlich getrennter Wohnungsabschluss. Das Objekt wird derzeit durch die Eigentümer eigengenutzt. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
Verkehrswert: |
170.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.06.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747397029, Az. 1 K 12/21 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Amtsgericht Sigmaringen
Telefon: 07571/1821-162
- März 2025
1 K 16/22 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Ort |
Dienstag, 11.03.2025 |
10:00 Uhr |
72501 Gammertingen, Hohenzollernstraße 5, Kleiner Schlosssaal im 1. OG des Rathauses |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bronnen
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Bronnen |
23/7 |
Gebäude- und Freifläche |
Ulmenweg 1 |
1.085 |
1240 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Es handelt sich um ein eingeschossiges, unterkellertes Grundstück, bebaut mit einem Einfamlienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Garage. Das freistehende Haus wurde gemäß Bauakte im Jahr 1968/1969 gebaut (fiktives Baujahr 1972). Die Wohnfläche umfasst rd. 139,57 m², das Untergeschoss besteht aus einem Kellerraum, Waschküche, Heizraum, Öltankraum, Flur, Abstellraum, Geräteraum sowie einem Hobbyraum. Das Erdgeschoss ist geteilt in einen Flur, Kinderzimmer, WC, Garderobe, Küche, Speisekammer, Esszimmer, Wohnzimmer, Schlafzimmer und einem Balkon. Das Dachgeschoss umfasst einen Vorrau, Gastzimmer, WC, Vorraum und ein weiteres Zimmer.
Das Objekt ist nicht bewohnt. Es
besteht ein erheblicher Renovierungsbedarf.
(Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr).;
Verkehrswert: |
238.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.10.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2445747347495, Az. 1 K 16/22 AG Sigmaringen |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten sind gültige Ausweispapiere erforderlich.
Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Telefon: 07571/1821-162