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Grundbuchamt


Anschrift:
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen

Telefon / Fax / email
Tel.: 07571 / 1821 - 250
Fax: 07571 / 1821 - 299
email: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Wichtige Hinweise:

  • Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse: Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen zu senden.

  • Eingereichte Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Sofern eine Rücksendung gewünscht ist, ist dies bei der Einsendung ausdrücklich mitzuteilen.

  • Öffentliche Bekanntmachungen in Grundbuchverfahren werden im Hauptgebäude in der Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen ausgehängt.


Wir möchten darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Es werden vielmehr alle eingehenden Vorgänge entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs und der Dringlichkeit der Eintragungen erledigt.
Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir von reinen Sachstandsanfragen abzu-sehen.
In Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, eine besondere Dringlichkeit darzulegen.
Ihren Dringlichkeitsvortrag können Sie uns per Fax oder an die o.g. E-Mail-Adresse zukom-men lassen, möglichst unter Angabe einer Telefonnummer. Zur direkten Zuordnung Ihres Ersuchens geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen sowie die betroffene Gemarkung und Grundbuchblattnummer an (z.B. Grundbuch von Musterstadt Blatt 1234).


Anforderung eines Grundbuchausdrucks

         Weitere Informationen über die Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke erhalten Sie hier
Achtung:
Wir weisen darauf hin, dass im Internet Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten werden. Durch die Beauftragung dieser Dienstleister entfällt für Sie lediglich die Antragstellung beim Grundbuchamt. Mit der Beauftragung könnennicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.
 
  • Örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamt Sigmaringen:
  • Amtsgerichtsbezirke: Albstadt, Balingen, Freudenstadt, Hechingen, Horb am Neckar, Oberndorf am Neckar, Rottweil, Sigmaringen, Spaichingen, Tuttlingen
  • Je vollständig die Landkreise Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen, Zollernalbkreis sowie Teile des Landkreises Sigmaringen: Beuron, Bingen, Gammertingen, Herdwangen-Schönach, Hettingen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt, Wald
  • (Zum Grundbuchamt Ravensburg gehören vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Herbertingen, Hohentengen, Mengen, Ostrach, Scheer)

  • Eine Übersicht über die einzelnen Gemarkungen finden Sie hier

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