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Baden-Württemberg
Amtsgericht Sigmaringen
Hinweise:
Sie werden hiermit auf Artikel 2 der Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Verordnung zur Einschränkung des baren
Zahlungsverkehrs in der Justiz vom 05.08.2018 hingewiesen, der ab 01.09.2019 Scheckzahlungen auf wenige Fälle beschränkt, in
denen spezialgesetzliche Bestimmungen diese Zahlungsart ausdrücklich vorsehen (z. B. § 69 Abs. 2 ZVG).
In allen anderen Fällen werden Scheckzahlungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen.
Eine Vorlage an die Landesoberkasse ab diesem Zeitpunkt durch das Gericht ist nicht mehr zulässig.
Nähere Informationen zu
den verschiedenen Abteilungen des Amtsgericht Sigmaringen
wie Verwaltung, Straf, Zivil, Familie, freiwillige Gerichtsbarkeit, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung u.a. finden sie
unter:
Leitung - Abteilungen
Leitung - Verwaltung
Aufgaben und Verfahren
Aktuelles
Service
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige
Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postwege, per Telefax oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle vorgenommen werden.