Suchfunktion
Adoptionen
Das Amtsgericht ist in Adoptionssachen für den Ausspruch der Adoption zuständig.
Für eine Adoption müssen eine Vielzahl von Unterlagen vorgelegt werden.
Es wird empfohlen möglichst frühzeitig einen Termin mit dem zuständigen Richter oder der Geschäftsstelle zu
vereinbaren.