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Grundbuchamt
Anschrift:
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
Telefon / Fax / email
: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 12.00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Wichtiger
Hinweis:
Auf der Grundbuchabteilung besteht aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen. Wir bitten um Verständnis, dass
es dadurch zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommt
Korrektur von Grundbucheinträgen aufgrund von Namensänderungen der oder des Eingetragenen – etwa aufgrund Scheidung oder Heirat – findet sich hier ein entsprechender Musterantrag: "Formular Grundbuchamt Namensberichtigung oder Umfirmierung"
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Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse: Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen zu senden.
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Eingereichte Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Sofern eine Rücksendung gewünscht ist, ist dies bei der Einsendung ausdrücklich mitzuteilen.
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Öffentliche Bekanntmachungen in Grundbuchverfahren werden im Hauptgebäude in der Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen ausgehängt.
Anforderung eines
Grundbuchausdrucks
- Örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamt Sigmaringen:
- Amtsgerichtsbezirke: Albstadt, Balingen, Freudenstadt, Hechingen, Horb am Neckar, Oberndorf am Neckar, Rottweil, Sigmaringen, Spaichingen, Tuttlingen
- Je vollständig die Landkreise Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen, Zollernalbkreis sowie Teile des Landkreises Sigmaringen: Beuron, Bingen, Gammertingen, Herdwangen-Schönach, Hettingen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt, Wald
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(Zum Grundbuchamt Ravensburg gehören vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Herbertingen, Hohentengen, Mengen, Ostrach, Scheer)
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Eine Übersicht über die einzelnen Gemarkungen finden Sie hier