Suchfunktion
Grundbuchamt
Anschrift:
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
Telefon / Fax / email
: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie: hier
-
Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse: Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen zu senden.
-
Eingereichte Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Sofern eine Rücksendung gewünscht ist, ist dies bei der Einsendung ausdrücklich mitzuteilen.
-
Öffentliche Bekanntmachungen in Grundbuchverfahren werden im Hauptgebäude in der Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen ausgehängt.
Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir von reinen Sachstandsanfragen abzu-sehen.
In Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, eine besondere Dringlichkeit darzulegen.
Ihren Dringlichkeitsvortrag können Sie uns per Fax oder an die o.g. E-Mail-Adresse zukom-men lassen, möglichst unter
Angabe einer Telefonnummer. Zur direkten Zuordnung Ihres Ersuchens geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen sowie die betroffene Gemarkung
und Grundbuchblattnummer an (z.B. Grundbuch von Musterstadt Blatt 1234).
Anforderung eines Grundbuchausdrucks
- Örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamt Sigmaringen:
- Amtsgerichtsbezirke: Albstadt, Balingen, Freudenstadt, Hechingen, Horb am Neckar, Oberndorf am Neckar, Rottweil, Sigmaringen, Spaichingen, Tuttlingen
- Je vollständig die Landkreise Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen, Zollernalbkreis sowie Teile des Landkreises Sigmaringen: Beuron, Bingen, Gammertingen, Herdwangen-Schönach, Hettingen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt, Wald
-
(Zum Grundbuchamt Ravensburg gehören vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Herbertingen, Hohentengen, Mengen, Ostrach, Scheer)
-
Eine Übersicht über die einzelnen Gemarkungen finden Sie hier
