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Grundbuchamt

 
Anschrift:
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen

Telefon / Fax / email
Tel.: 07571 / 1821 - 250
Fax: 07571 / 1821 - 299
email: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 11.30 Uhr


Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Auf der Grundbuchabteilung besteht aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen. Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu längeren Bearbeitungszeiten und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommt





Korrektur von Grundbucheinträgen aufgrund von Namensänderungen der oder des Eingetragenen – etwa aufgrund Scheidung oder Heirat – findet sich hier  ein entsprechender Musterantrag: "Formular Grundbuchamt Namensberichtigung oder Umfirmierung"


Wichtige Hinweise:

  • Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse: Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen zu senden.

  • Eingereichte Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Sofern eine Rücksendung gewünscht ist, ist dies bei der Einsendung ausdrücklich mitzuteilen.

  • Öffentliche Bekanntmachungen in Grundbuchverfahren werden im Hauptgebäude in der Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen ausgehängt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Es werden vielmehr alle eingehenden Vorgänge entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs und der Dringlichkeit der Eintragungen erledigt. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir von reinen Sachstandsanfragen abzusehen. In Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, eine besondere Dringlichkeit darzulegen.Ihren Dringlichkeitsvortrag können Sie uns per Fax oder an die o.g. E-Mail-Adresse zukom-men lassen, möglichst unter Angabe einer Telefonnummer. Zur direkten Zuordnung Ihres Ersuchens geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen sowie die betroffene Gemarkung und Grundbuchblattnummer an (z.B. Grundbuch von Musterstadt Blatt 1234).


Anforderung eines Grundbuchausdrucks

         Weitere Informationen über die Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke erhalten Sie hier.
Achtung:
Wir weisen darauf hin, dass im Internet Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten werden. Durch die Beauftragung dieser Dienstleister  entfällt für Sie lediglich die Antragstellung beim Grundbuchamt. Mit der Beauftragung könnennicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.
         
  • Örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamt Sigmaringen:
  • Amtsgerichtsbezirke: Albstadt, Balingen, Freudenstadt, Hechingen, Horb am Neckar, Oberndorf am Neckar, Rottweil, Sigmaringen, Spaichingen, Tuttlingen
  • Je vollständig die Landkreise Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen, Zollernalbkreis sowie Teile des Landkreises Sigmaringen: Beuron, Bingen, Gammertingen, Herdwangen-Schönach, Hettingen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt, Wald
  • (Zum Grundbuchamt Ravensburg gehören vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Herbertingen, Hohentengen, Mengen, Ostrach, Scheer)

  • Eine Übersicht über die einzelnen Gemarkungen finden Sie hier

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