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Zivilprozess beim Amtsgericht 

Die Organisation zivilrechtlicher Rechtsfindung ist im Gerichtsverfassungsgesetz, das zivilprozessuale Verfahren in der Zivilprozessordnung geregelt.

Beim Amtsgericht entscheidet der Richter in Zivilsachen als Einzelrichter, also durch einen Berufsrichter.

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