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Bereitschaftsdienst
Der Bereitschaftsdienst in der dienstfreien Zeit, an Feiertagen und an Wochentagen wird vom jeweils turnusmäßig zuständigen Amtsgericht wahrgenommen.
Der Bereitschaftsdienst ist als Rufbereitschaft organisiert. Die telefonischen Kontakte zu den Bereitschaftsrichtern vermittelt die Polizei (Tel.: 07571/104-220).
Hinweise zur elektronischen Einreichung finden Sie hier.