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Grundbuchamt
vom Landkreis Sigmaringen
Anschrift:
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen
Telefon / Fax / email
: poststelle@gbasigmaringen.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 11.30 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Wichtiger
Hinweis:
nach einem Systemwechsel elektronische Grundakte beim Grundbuchamt Sigmaringen kann es noch zu
Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Da während des Systemwechsels kein Zugriff auf den elektronischen Posteingang und Grundaktenbestand möglich war, wird es in der weiteren Bearbeitung der vorliegenden und eingehenden Anträge zu Verzögerungen kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wichtige Hinweise:
- Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse: Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen zu senden.
- Eingereichte Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Sofern ein Rücksendung gewünscht ist, ist dies bei der Einsendung ausdrücklich mitzuteilen.
- Öffentlich Bekanntmachungen in Grundbuchverfahren werden im Hauptgebäude in der Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen ausgehängt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Es werden vielmehr alle eingehenden Vorgänge entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs und der Dringlichkeit der Eintragungen erledigt.
Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir von reinen Sachstandsanfragen abzu-sehen.
In Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, eine besondere Dringlichkeit darzulegen.
Ihren Dringlichkeitsvortrag können Sie uns per Fax oder an die o.g. E-Mail-Adresse zukom-men lassen, möglichst unter
Angabe einer Telefonnummer. Zur direkten Zuordnung Ihres Ersuchens geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen sowie die betroffene Gemarkung
und Grundbuchblattnummer an (z.B. Grundbuch von Musterstadt Blatt 1234).
Anforderung eines Grundbuchausdrucks
Weitere Informationen über die Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke erhalten Sie hier. Achtung:Wir weisen darauf hin, dass im Internet Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten werden. Durch die Beauftragung dieser Dienstleister entfällt für Sie lediglich die Antragstellung beim Grundbuchamt. Mit der Beauftragung könnennicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.
- Örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamt Sigmaringen:
- Amtsgerichtsbezirke: Albstadt, Balingen, Freudenstadt, Hechingen, Horb am Neckar, Oberndorf am Neckar, Rottweil, Sigmaringen, Spaichingen, Tuttlingen
- Je vollständig die Landkreise Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen, Zollernalbkreis sowie Teile des Landkreises Sigmaringen: Beuron, Bingen, Gammertingen, Herdwangen-Schönach, Hettingen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt, Wald
-
(Zum Grundbuchamt Ravensburg gehören vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Herbertingen, Hohentengen, Mengen, Ostrach, Scheer)
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Eine Übersicht über die einzelnen Gemarkungen finden Sie hier
