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Das Amtsgericht

Das Amtsgericht gehört zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor allem zuständig sind für

  • Zivilrechtsstreitigkeiten, also Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Nicht zu den Zivilrechtsstreitigkeiten gehören  jedoch Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitsrechts
  • Familienrechtsstreitigkeiten zum rechtlichen Interessenausgleich der Familien oder eingetragenen Lebenspartnerschaften untereinander.
    Familiensachen wie Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionen (vor dem 01.09.2009 Vormundschaftssachen)
  • Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten
  • Betreuungssachen (rechtliche Betreuung)
  • Nachlasssachen

Durch das Amtsgericht werden in diesen Bereichen bestimmte erstinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben wahrgenommen. Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Amtsgericht für bestimmte Aufgaben der  Justizverwaltung im Amtsgerichtsbezirk zuständig.

Nähere Informationen über die Zuständigkeit unseres Amtsgerichts finden Sie links in der Navigation unter "Zuständigkeit".

Beratungshilfe - weitere Hinweise zu Beratungshilfe unter Verfahrenshilfen-Beratungshilfe-

Wichtiger Hinweis in Beratungshilfeangelegenheiten!

Grundsätzlich findet die Beantragung von Beratungshilfe auf dem schriftlichen Wege statt. Hierbei ist die Verwendung des Formulars hier (Beratungshilfeformulare) zwingend notwendig, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Formular nebst Hinweisblatt wird Ihnen auf Wunsch auch in der Wachtmeisterei ausgehändigt. 

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Beratung und ggf. Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe auch direkt durch Rechtsanwälte gewährt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich zulässige Möglichkeit der nach-träglichen Beratungshilfe nach § 6 Abs.2 BerHG.




Rechtsantragstelle

Wichtiger Hinweis zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung (z.B. in Zivil- oder Gewaltschutzsachen) !

Es wird um vorherige telefonisceh Anfrage zur Protokollierung des entsprechenden Antrages gebeten. Die zuständigen Rechtspfleger sind zu den allgemeinen Sprechzeiten unter 07571/1821 -142 zu erreichen.


Vereinsregistersachen sind seit dem 20.04.2015 beim Amtsgericht Ulm zentralisiert.

Seit dem 01.06.2015 ist das Amtsgericht auch zentrales Grundbuchamt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Startseite.

 

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