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Das Amtsgericht

Das Amtsgericht gehört zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vor allem zuständig sind für

  • Zivilrechtsstreitigkeiten, also Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Nicht zu den Zivilrechtsstreitigkeiten gehören  jedoch Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitsrechts
  • Familienrechtsstreitigkeiten zum rechtlichen Interessenausgleich der Familien oder eingetragenen Lebenspartnerschaften untereinander.
    Familiensachen wie Vormundschaften, Pflegschaften und Adoptionen (vor dem 01.09.2009 Vormundschaftssachen)
  • Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten
  • Betreuungssachen (rechtliche Betreuung)
  • Nachlasssachen

Durch das Amtsgericht werden in diesen Bereichen bestimmte erstinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben wahrgenommen. Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Amtsgericht für bestimmte Aufgaben der  Justizverwaltung im Amtsgerichtsbezirk zuständig.

Nähere Informationen über die Zuständigkeit unseres Amtsgerichts finden Sie links in der Navigation unter "Zuständigkeit".

Nähere Informationen zu
den verschiedenen Abteilungen des Amtsgericht Sigmaringen
wie Verwaltung, Straf, Zivil, Familie, freiwillige Gerichtsbarkeit, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung u.a. finden sie unter:
Leitung - Abteilungen
Leitung - Verwaltung
Aufgaben und Verfahren
Aktuelles
Service


Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postwege, per Telefax oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.


Beratungshilfe - weitere Hinweise zu Beratungshilfe unter Verfahrenshilfen-Beratungshilfe-
Wichtiger Hinweis in Beratungshilfeangelegenheiten!

Es findet keine Beratungshilfe durch persönliches Vorsprechen statt, sondern nur durch schriftliche Antragstellung. Die Verwendung des Formulars ist zwingend notwendig, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Formulare nebst Hinweisblatt werden Ihnen auf Wunsch in der Wachtmeisterei ausgehändigt oder finden sich hier (Beratungshilfeformulare) zum runterladen.


Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Beratung und ggf. Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe auch direkt durch Rechtsanwälte gewährt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich zulässige Möglichkeit der nach-träglichen Beratungshilfe nach § 6 Abs.2 BerHG.

Ansonsten Rückfragen per Email an

poststelle@agsigmaringen.justiz.bwl.de


Ihre E-Mail wird dann entsprechend weitergeleitet.


Bitte geben Sie    i m m e r   das Aktenzeichen an, falls dies bereits bekannt ist.

Eine vorherige Erteilung eines Berechtigungsscheins ist nicht erforderlich.

Weitere dienstliche Vorgaben bleiben vorbehalten




Rechtsantragstelle

Wichtiger Hinweis zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung (z.B. in Zivil- oder Gewaltschutzsachen) !

Bis auf Weiteres bitten wir in der o. g. Angelegenheit um vorherige telefonische Anfrage zur Protokollierung des entsprechenden Antrages.

Die zuständigen Rechtspfleger sind zu den allgemeinen Sprechzeiten (Mo – Do. 09:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) unter folgender Telefonnummer zu erreichen 07571/1821 -142.




Vereinsregistersachen sind seit dem 20.04.2015 beim Amtsgericht Ulm zentralisiert.

Seit dem 01.06.2015 ist das Amtsgericht auch zentrales Grundbuchamt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Startseite.

 

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