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Zur Geschichte des Amtsgerichts

Von der Eingliederung nach Preußen (1850) bis zur Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (1879) gehörte Sigmaringen seit 1854 als Gerichtsstätte einer "Gerichtsdeputation" zum Kreisgericht Hechingen. 1879 wurde jenes zum Landgericht, dem Amtsgerichte in Sigmaringen, Gammertingen und Wald zugeordnet waren. Die Amtsgerichte Wald  und Gammertingen bestanden später bis zu ihrer Auflösung ( 1948 bzw. 1975) als Zweigstellen des AG Sigmaringen. Im Zuge der Kreisreform, bei der auch früher badische Landesteile dem Kreis Sigmaringen zugeordnet wurden, sind die Amtsgerichte Pfullendorf und Meßkirch 1974 aufgelöst und dem Amtsgericht Sigmaringen zugeschlagen worden.

 

 

 

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