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Rechtsmittel in Straf-, Zivil- und Familiensachen

Wenn eine Rechtssache nicht gütlich beigelegt werden kann, muss das Gericht entscheiden. Nicht alle Gerichtsentscheidungen sind anfechtbar, insbesondere bei niedrigen Streitwerten in Zivilsachen und bei niedrigen Geldstrafen in Strafsachen lässt die jeweilige Prozessordnung keine oder nur eine eingeschränkte Anfechtung zu.
Soweit eine Berufung, Revision oder eine Beschwerde zulässig ist, müssen teilweise Fristen beachtet werden; sie betragen in Strafsachen oft nur 1 Woche, in Zivilsachen meist 2 Wochen ab Verkündung/Zustellung der Entscheidung; teilweise sind Formvorschriften - z.B. kann die Berufung gegen ein Zivilurteil nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden - zu beachten. Wenn Sie die vorgeschriebene Form und/oder Frist nicht wahren, ist Ihr Rechtsmittel unzulässig.


Für Berufungen und Beschwerden in Straf- und Zivilsachen ist das

Landgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

Telefon/Fax/E-Mail
Telefon-Nr. Fax-Nr.
Durchwahl 07471 / 944-0 07471 / 944
e-Mail: poststelle@lghechingen.justiz.bwl.de
Internet: lg-hechingen.de

und für Beschwerden und Berufungen in Familiensachen sowie für Revisionen in Strafsachen ist das

Oberlandesgericht Stuttgart
Ulrichstr.10
70182 Stuttgart
Tel.: 0711-212-0 Fax: 0711-212-3024

Internet: olg-stuttgart.de


zuständig.

Falls Sie einmal mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Sigmaringen nicht einverstanden sind und ein Rechtsmittel einlegen wollen, erkundigen Sie sich zuvor, wenn Sie Fragen haben, damit Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen.

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