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Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.
Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im
Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die
bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie
insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des
Amtsgerichts.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.
Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.
Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.
Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.
Das Formular können Sie hier aufrufen.
Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag
Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag
Aus aktuellem Anlass wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Termine der Gerichtsvollzieher bei den Schuldnern werden niemals telefonisch durch die Gläubiger bei den jeweiligen Schuldnern angekündigt.
Vorsicht sollte auch geboten sein, wenn ein Schuldner telefonisch aufgefordert wird, Geld auf ein Konto einer ausländischen Bank zu überweisen.
Bei zweifelhaften Anrufen setzen Sie sich bitte selbst mit dem für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung.
Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.
Im Bezirk des Amtsgerichts Sigmaringen sind 5 Gerichtsvollzieher tätig. Die jeweilige Zuständigkeit können Sie beim Amtsgericht oder dem einzelnen Gerichtsvollzieher erfragen.
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Tel.: 07571/1821-130 bzw. 131
OGV
Löffler, In der Au 3/1, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/14703, Fax 07434/31059
eMail: ogv.gabriele.loeffler@gerichtsvollzieher.de
Sprechzeiten: Di + Do 10.00 bis 11.00 Uhr
OGV Miller, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/1821-143, Fax 07577/925574
Tel. Handy 0174/2001433
eMail: ogva.miller@t-online.de
Sprechzeiten: Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr + Freitag von 9.30 bis 10.30 Uhr
OGV Schmitt, In der Au 3/1, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/61817, Fax 07571/61838
Tel. Handy 0152/33666378
eMail: m.schmitt@gerichtsvollzieher.de
Sprechzeiten: Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr und Mittwoch 9.30 bis 11.30 u. 14 bis 16.00 Uhr
OGV
Frey, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/1821-143, Fax 07574/9340594
Tel. Handy 0172/7648310
eMail: frey@gerichtsvollzieher.de
Sprechzeiten: Montag von 13.00 bis 14.00 Uhr + Donnerstag von 09.00 bis 10.00 Uhr
GV Willing, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/7519927 oder 07571/1821-143 Tel. Handy 01525/5971702 eMail: s.willing@gvzentrale.de Sprechzeiten: Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr + Do 13.00 bis 14.00 Uhr