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Gerichtsvollzieher 

Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.

Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des Amtsgerichts.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.

Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.

Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.

Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.

Das Formular können Sie hier aufrufen.

Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag

Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag

Aus aktuellem Anlass wird auf Folgendes hingewiesen:

 

Die Termine der Gerichtsvollzieher bei den Schuldnern werden niemals telefonisch durch die Gläubiger bei den jeweiligen Schuldnern angekündigt.

Vorsicht sollte auch geboten sein, wenn ein Schuldner telefonisch aufgefordert wird, Geld auf ein Konto einer ausländischen Bank zu überweisen.

Bei zweifelhaften Anrufen setzen Sie sich bitte selbst mit dem für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung.


Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des  Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.

Im Bezirk des Amtsgerichts Sigmaringen sind 5 Gerichtsvollzieher tätig. Die jeweilige Zuständigkeit können Sie beim Amtsgericht oder dem einzelnen Gerichtsvollzieher erfragen.

Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Tel.: 07571/1821-130 bzw. 131

OGV Löffler, In der Au 3/1, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/14703, Fax 07434/31059

eMail: ogv.gabriele.loeffler@gerichtsvollzieher.de
Sprechzeiten: Di + Do 10.00 bis 11.00 Uhr

OGV Miller, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen

Tel. 07571/1821-143, Fax 07577/925574

Tel. Handy 0174/2001433

eMail: ogva.miller@t-online.de

Sprechzeiten: Dienstag 14.00 bis 15.30 Uhr + Freitag von 9.30 bis 10.30 Uhr

 

OGV Schmitt, In der Au 3/1, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/61817, Fax 07571/61838

Tel. Handy 0152/33666378

eMail: m.schmitt@gerichtsvollzieher.de

Sprechzeiten: Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr und Mittwoch 9.30 bis 11.30 u. 14 bis 16.00 Uhr

 

OGV Frey, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/1821-143, Fax 07574/9340594

Tel. Handy 0172/7648310

eMail: frey@gerichtsvollzieher.de

Sprechzeiten: Montag von 13.00 bis 14.00 Uhr + Donnerstag von 09.00 bis 10.00 Uhr 


GV Willing, Karlstraße 17, 72488 Sigmaringen
Tel. 07571/7519927 oder 07571/1821-143
Tel. Handy 01525/5971702
eMail: s.willing@gvzentrale.de
Sprechzeiten: Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr + Do 13.00 bis 14.00 Uhr


 



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