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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien-, Straf- und Grundbuchamtssachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Für das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister ist für den Bezirk des Amtsgerichts Sigmaringen das Amtsgericht Ulm zentral zuständig.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik   Aufgaben und Verfahren

 

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