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Als Besucher im Gericht
Hauptverhandlungen finden in der Regel im Gerichtssaal statt. Wenn man als Besucher eine solche Verhandlung beobachten möchte, sind gewisse Verhaltensregeln zu beachten.
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes muss man ggf. seine Identität nachweisen können, das heißt, man muss einen „behördlichen Lichtbildausweis“ vorzeigen. Das kann der Personalausweis sein, ein Reisepass, ein Führerschein, Schülerausweis oder Schwerbehindertenausweis. Ausweise von Vereinen werden nicht anerkannt.
Außerdem kann es passieren, dass eine Gepäckkontrolle und eine Personendurchsuchung durchgeführt wird, ähnlich wie auf dem Flughafen mit einem Detektorrahmen. Denn alle Dinge, die geeignet sind, den Ablauf einer Gerichtsverhandlung zu stören, dürfen nicht ins Gebäude gebracht werden.
Auch im Gerichtssaal selbst gibt es besondere Verhaltensregeln. Dort hat der Richter das „Hausrecht“. Er kann Zuschauer aus dem Gerichtssaal weisen.
Folgende Regeln gelten für das Verhalten während der Verhandlung:
• Man trägt auch als Zuschauer im Gerichtssaal angemessene Kleidung.
• Die Arbeit des Gerichts soll nicht gestört werden, d. h. kein Herumlaufen oder lautes Sprechen während der Verhandlung, keine „Kommentierung“ des Geschehens. Es ist nicht gestattet, im Sitzungssaal zu rauchen, zu essen oder zu trinken.
• Audio-, Video- und Fotoaufnahmen sind verboten, nur schriftliche Aufzeichnungen sind erlaubt. Handys sind auszuschalten.
• Die Zuschauer stehen auf, wenn die Richter den Gerichtssaal betreten oder verlassen, eine Vereidigung vorgenommen oder das Urteil verkündet wird.
• Den Anweisungen der Vorsitzenden ist Folge zu leisten, um nicht zu riskieren, des Sitzungssaales verwiesen zu werden.
Weitere Informationen für Besuche von Schulklassen zu einer Gerichtsverhandlung:
* Informationen für Besucher und Zuschauer
* Flyer "Ein Schulbesuch bei Gericht"
