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Strafvollstreckung
Wird ein Strafurteil, in dem ein Straftäter wegen seiner Tat verurteilt wird, rechtskräftig, muss die Strafe durchgesetzt, also vollstreckt werden. Die Strafvollstreckung obliegt der Staatsanwaltschaft.
Bestimmte Entscheidungen über die Strafvollstreckung inhaftierter Straftäter werden von der Strafvollstreckungskammer, die beim Landgericht angesiedelt ist, getroffen.
Zuständigkeit
Für das Amtsgericht Sigmaringen ist die Staatsanwaltschaft Hechingen unter - http://www.staatsanwaltschaft-hechingen.de - örtlich zuständig.
Anschrift:
Staatsanwaltschaft Hechingen, Heiligkreuzstraße 6, 72379 Hechingen
Telefon / Fax / E-Mail |
Tel.: 07471/944-0 Fax: 07471/944-231 e-Mail: poststelle@stahechingen.justiz.bwl.de |