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Verzeichnis der Abteilungen/Serviceeinheiten des Amtsgerichts
Organisation / Zuständigkeiten
Zivilsachen:
Erstinstanzliche Zivilverfahren [ Aktenzeichen "C" : bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € ] einschließlich Arreste und einstweilige Verfügungen sowie Wohnungseigentumssachen werden beim Amtsgericht bearbeitet.
- Service: 07571/1821-168 oder 169 oder 171 oder 181 -
siehe unter Aufgaben und Verfahren - Zivilsachen -
Strafsachen:
Anklage- [ Aktenzeichen "Ds" ] - und Strafbefehls-Sachen [ Aktenzeichen "Cs" ] ; das Schöffengericht [ Aktenzeichen "Ls" ] und die Ordnungswidrigkeiten [ Aktenzeichen "OWi" ] die Jugendsachen [ Aktenzeichen "Ds.jug" und "Cs. jug" ]
Geschäftsstellen
- Service: 07571/1821-155 bis 159
siehe unter Aufgaben und Verfahren - Strafsachen -
Familiensachen:
Scheidungs- und deren Folgesachen sowie weiterer
familienrechtlicher Verfahren [ Aktenzeichen "F" ] und [ das
[Aktenzeichen "FH"]
Geschäftsstellen - Service: 07571/1821-161 oder 163 oder 164-
siehe unter Aufgaben und Verfahren - Familiensachen -
Süddeutsche Leitlinien - Unterhaltsleitlinien -
siehe unter Aufgaben und Verfahren / Familiensachen / Verfahren -
Vormundschaftsangelegenheiten, Adoptionen, Freiwillige Gerichtsbarkeit
Ordentliches Vormundschafts- und Nachlassgericht ist in Hohenzollern, wo 1975 die württembergische Notariatsverfassung eingeführt wurde, das staatliche Notariat, welches auch Nachlassgericht ist.
Als Vormundschaftsrichter entscheidet der Notar z. B. auch über die Anordnung einer Betreuung.
Für besondere Entscheidungen ( Einwilligungsvorbehalt und Unterbringung sowie Betreuungssachen) ist d. gemäß Geschäftsverteilungsplan zuständige Richter/in des Amtsgericht zuständig.
Adoptionen und sonstige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören zum Aufgabengebiet des Direktors.
siehe unter Aufgaben und Verfahren - Sonstige - Betreuungen und unter
www.justiz-bw.de(à „Service"à „Formulare und Merkblätter" à „Sonstiges"). Unter à „Broschüren"
Wohnungseigentumssachen
siehe unter "Zivilsachen"
siehe unter Aufgaben und Verfahren - Sonstige - Wohnungseigentum -
Zwangsversteigerungen
[ Aktenzeichen „K“ ] werden von den Rechtspflegern bearbeitet.
Geschäftsstelle
- Service: 07571/1821-164 -
sowie unter Aktuelles - Zwangsversteigerungen -
Register
Das Güterrechtsregister wird hier im Hause geführt [ Aktenzeichen "GR" ]
Vereinsregister:
Die Zentralisierung zum Amtsgericht Ulm ist erfolgt zum 20.04.2015 siehe gesondertes Musterinformationsschreiben unter:
Aufgaben und Verfahren - Sonstige - Registersachen - Vereinsregister
Das komplette Handels- Genossenschafts-, Lebenspartner- und Vereinsregister wurden landesweit zentralisiert.
Dieses befinden sich nun beim Registergericht in Ulm.
Beim Amtsgericht Sigmaringen befindet sich lediglich noch eine Einsichtsstelle in das Elektronische Handelsregister, wo Einsichtnehmende kostenfrei Einsicht nehmen können.
Amtliche und nicht amtliche Ausdrucke sind kostenpflichtig.
Vollstreckung / Pfändung
[ Aktenzeichen „M“ ] sind das Aufgabengebiet des Rechtspflegers und soweit richterliche Zuständigkeit gegeben d. Richter/innen am Amtsgericht.
Geschäftsstellen
- Service:
07571/1821- 172 oder -181
Hinterlegung
[ Aktenzeichen "HL" ] ist das Aufgabengebiet d. Rechtspflegers
Geschäftsstelle
- Service: 07571/1821-171
Zeugen- und Sachverständigenentschädigung
Zeugen sind für die Wahrheitsfindung der Gerichte wichtige Personen und nehmen eine staatsbürgerliche, gemeinschaftsfördernde und -erhaltende Aufgabe wahr. Ein Zeuge ist auf eine erhaltende Ladung hin grundsätzlich zum Erscheinen vor Gericht und zur Aussage verpflichtet. Lesen Sie ihre erhaltene Ladung im Einzelnen durch. In ihr sind wichtige Hinweise enthalten. Zeugen erhalten auf ihren Antrag hin nach der Vernehmung eine Entschädigung für Fahrtkosten und eventuellen Verdienstausfall. Die Ihnen mit der Ladung übersandte Verdienstausfallbescheinigung muss korrekt ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben zum Termin mitgebracht werden.
Zuständig: Frau Schmid, Tel.: 07571/1821-157 -
- spezielle Zuständigkeit auf Anfrage -
- Vertretung auf Anfrage -
Schriftliche Entschädigungsanträge bekommen Sie jeweils mit der Ladung übersandt oder können diese hier herunterladen --->siehe unter Formular.
Die Entschädigungsanträge können Sie nach der Verhandlung sofort ausfüllen und beim Wachtmeister hinterlassen (Glaseinschub) oder per Post dem Gericht zusammen mit der Ladung übersenden.
Eine Barauszahlung ist generell nicht möglich.
siehe unter Aufgaben und Verfahren - Zivilprozess -
Gerichtszahlstelle
Zuständig: Frau Schmid, Tel. 07571/1821-157
siehe unter Aufgaben und Verfahren - Sonstige- Gerichtszahlstelle
Mahnverfahren
siehe unter Aufgaben und Verfahren -Zivilprozess -
Für Insolvenzsachen, Landwirtschaftssachen, Haftsachen und für das Jugendschöffengericht ist zentral für den ganzen Bezirk des Landgerichts Hechingen das Amtsgericht Hechingen zuständig ( Tel.: 07471-944-0 ).
Rechtsantragsstelle / Beratungshilfe
Eine Rechtsantragsstelle ist beim Amtsgericht eingerichtet. Auskünfte erhalten Sie an der Pforte beim Wachtmeister
Es findet keine
Beratungshilfe durch persönliches Vorsprechen statt, sondern nur durch schriftliche Antragstellung. Die Verwendung des
Formulars ist zwingend notwendig, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Formulare nebst Hinweisblatt werden Ihnen auf Wunsch in der Wachtmeis-terei ausgehändigt oder hier (Beratungshilfeformular)
zum runterladen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Beratung und ggf. Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe auch direkt durch Rechtsanwälte
gewährt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich zulässige Möglichkeit der nach-träglichen
Beratungshilfe nach § 6 Abs.2 BerHG.
Eine vorherige Erteilung eines Berechtigungsscheins ist nicht erforderlich.
Ansonsten Rückfragen per Email an
poststelle@agsigmaringen.justiz.bwl.de
Ihre E-Mail wird dann entsprechend weitergeleitet.
Geben Sie bitte i m m e r das Aktenzeichen an, falls dies bereits bekannt ist.
Beim Amtsgericht können Prozesserklärungen in den gesetzlichen vorgesehenen Fällen zu Protokoll der Urkundsbeamten der Geschäftsstellen erklärt werden. Klären Sie dies im Einzelfall bei der für ihre Angelegenheit zuständigen Geschäftsstelle ab ( siehe Aktenzeichen ).
Rechtsanwälte
siehe unter Service -Rechtsanwälte -
Bereitschaftsdienst
Der Bereitschaftsdienst in der dienstfreien Zeit, an Feiertagen und an Wochenenden wird vom jeweils turnusmäßigen zuständigen Amtsgericht wahrgenommen.
Der Bereitschaftsdienst ist als Rufbereitschaft organisiert.
Die telefonischen Kontakte zu den Bereitschaftsrichtern vermittelt die Polizei Tel.: 07571/104-220.
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher arbeiten selbstständig, sie sind dem Amtsgericht ihres jeweiligen Dienstbezirkes zugeordnet.
Im Bezirk des Amtsgerichts Sigmaringen sind 5 Gerichtsvollzieher tätig. Die jeweilige Zuständigkeit können Sie beim Amtsgericht oder dem einzelnen Gerichtsvollzieher erfragen.
siehe unter Aufgaben und Verfahren / Sonstige / Gerichtsvollzieher.
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle und Vermittlung im Hause
Die Wachtmeisterei beim AG Sigmaringen ( EG, Zimmer 01 )
Service: 07571/1821-131 bzw. 130
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden Württemberg
Die Homepage der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg erreichen sie unter:
Staatsanwaltschaft
Für den Bezirk des Landgerichts Hechingen ist zuständig die
Staatsanwaltschaft Hechingen
Heiligkreuzstraße 6
72379 Hechingen
Tel.: 07471-944-0 / Fax: 07471-944-231
Zuständigkeit für Rechtsmittel
Wenn eine Rechtssache nicht gütlich beigelegt werden kann, muss das Gericht entscheiden. Nicht alle Gerichtsentscheidungen sind anfechtbar, insbesondere bei niedrigen Streitwerten in Zivilsachen und bei niedrigen Geldstrafen in Strafsache lässt die jeweilige Prozessordnung keine oder nur eine eingeschränkte Anfechtung zu.
Soweit Berufung, Revision oder eine Beschwerde zulässig ist, müssen teilweise Fristen beachtet werden; sie betragen in Strafsachen oft nur 1 Woche, in Zivilsachen meist 2 Wochen ab Verkündung/Zustellung der Entscheidung; teilweise sind Formvorschriften - z.B. kann die Berufung gegen ein Zivilurteil nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden - zu beachten. Wenn Sie die vorgeschriebene Form und/oder Frist nicht wahren, ist ihr Rechtsmittel unzulässig.
Für die Berufungen und Beschwerden in Straf- und Zivilsachen ist das
Landgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
Tel.: 07471-944-0 / Fax: 07471-944-104
und für Beschwerden und Berufungen in Familiensachen sowie für Revisionen in Strafsachen ist das
Oberlandesgericht Stuttgart
Ulrichstraße 10
70182 Stuttgart
Tel.: 0711-212-0 / Fax: 0711-212-3024
zuständig.
Falls Sie einmal mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Sigmaringen nicht einverstanden sind und ein Rechtsmittel einlegen wollen, erkundigen Sie sich zuvor, wenn Sie Fragen haben, damit Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen.